Gesund zu bleiben, wünscht sich jeder. Allerdings sieht es in der Realität oft anders aus. Früher oder später wird jeder pflegebedürftig.
Obwohl Pflege für jeden ein Thema in der Gesellschaft ist, gibt es hier sehr große Wissenslücken und wenige Informationsquellen, die leicht verständlich sind.
Das Thema Pflege ist sehr komplex und oft braucht es seine Zeit bis man einigermaßen einen Überblick hat und weiß welche Ansprüche man je nach Pflegegrad hat.
Was bedeutet überhaupt Pflegebedürftigkeit?
Im Allgemeinen denkt man bei pflegebedürftig an Menschen, die bettlägerig sind oder unter schweren Krankheiten leiden.
In der Realität sehen wir, dass dies nur ein eher kleinerer Teil der Pflegebedürftigen ausmacht und mehr als 50 % mit kleinen Einschränkungen sowohl körperlich als auch psychisch haben. Somit sind Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 und 2 eher Personen, denen man nicht ansieht, dass hier eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Im Volksmund werden Sie eher als Personen, denen aufgrund einiger Beeinträchtigungen, wie in Mobilität, Vergesslichkeit, körperliche Belastbarkeit als Zeichen des Alters gewertet werden.
Logischerweise sind die meisten Pflegebedürftige noch in der eigenen Wohnung und brauchen bei Pflegegrad 1 und 2 mehr Unterstützung in der Hauswirtschaft und im Alltag als eine medizinische Pflege.
Wie bekommt man einen Pflegegrad?
Um einen Pflegegrad zu erhalten, ist der erste Schritt diesen bei der eigenen Pflegekasse zu beantragen. Oft gibt es dazu Formulare im Internet zum Ausdrucken oder diesen sich per Anruf nach Hause schicken zu lassen.
Die Pflegekasse übermittelt diesen an den medizinischen Dienst (MDK), welche Ihnen einen Termin zur Begutachtung mitteilt. Aktuell wird die Begutachtung hauptsächlich am Telefon durchgeführt. Vor Corona waren diese ausschließlich bei dem Antragsteller zu Hause. Beide Szenarien haben Vor- und Nachteile.
Generell ist es empfehlenswert, sich eine Unterstützung von einer unabhängigen Pflegeberaterin zu holen, um bestens vorbereitet und bei der Begutachtung begleitet zu werden.
Diese Begutachtung ist in 6 Module eingeteilt, welche stellvertretend für die Beeinträchtigungen und Pflegebedürftigkeit stehen. Hier werden verschiedene Bereiche abgefragt und je nachdem wie stark die Beeinträchtigung ist, werden Punkte gegeben. Anhand der Punkte wird der Pflegegrad ermittelt und Ihnen durch die Pflegekasse mitgeteilt. Falls das Ergebnis für Sie nicht zufriedenstellend ist, können Sie innerhalb von 4 Wochen einen Widerspruch einreichen.
Je nach Pflegegrad haben Sie unterschiedliche Ansprüche und können entsprechend Leistungen von Pflegediensten, Betreuungs- und Entlastungsdiensten oder Nachbarschaftshelfern nutzen. Hier herrscht große Unwissenheit bei den meisten Pflegebedürftigen.
Wir sehen es als Aufgabe diese Wissenslücken zu schließen und Informationen verständlich zu übermitteln. Wir arbeiten mit mehreren Pflegeberatern zusammen und vermitteln auch gern hier einen Kontakt.