Viele Pflegebedürftige, die noch in der eigenen Wohnung leben, machen die Erfahrung, dass die Betreuung im Alltag oft mehr benötigt wird, als die Leistungen des Pflegediensts. Allein über den Entlastungsbetrag kommen allerdings nicht ausreichend Stunden zu Stande, sodass sich viele fragen, wie kann ich die weiteren Leistungen für eine Betreuung nutzen.
Ab Pflegegrad 2 können die Leistungsnehmer den Anspruch auf Verhinderungspflege auf Stundenbasis beantragen. Dies wird bei der Pflegekasse beantragt. Optional können noch 50% der Kurzzeitpflege zusätzlich genutzt werden. So stehen dem Pflegebedürftigen 2.418,00 € im Jahr zur Verfügung, die über den Betreuungsdienst abgerechnet werden können. Das wären im Durchschnitt 201,50€ pro Monat, die zusätzlich zur Verfügung stehen.
Wichtig ist zu beachten, dass die Budgets aus der Verhinderungspflege nicht mit ins neue Jahr genommen werden können, sondern immer zum 31.12. des Jahres verfallen.
Darüber hinaus können auch bis zu 40% der Sachleistungen für Betreuungsdienste umgewidmet werden. Hier kommen dann monatlich unterschiedliche Beträge zustande je nachdem welcher Pflegegrad vorliegt. Wichtig ist hierbei zu beachten, dass sich bei der Umwidmung der Sachleistung auch das Pflegegeld entsprechend verringert. Jeder kann selbst entscheiden, in welchem Umfang die Umwidmung stattfinden soll, sodass dies auch an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen angepasst werden kann.
Durch die Umwidmungen hat jeder die Chance deutlich mehr Betreuung in Anspruch zu nehmen, sodass eine rein hauswirtschaftliche Unterstützung mit weiteren Bereichen erweitert werden kann. Sinnvoll sind zum Beispiel gemeinsame Spaziergänge und Unternehmungen oder einfach der gesellschaftliche Aspekt. Zeit für Gespräche, Spielen oder andere Rituale können hier im Alltag stattfinden. Aus unserer Erfahrung sollte diese Art von Betreuung nicht unterschätzt werden, da erfahrungsgemäß viele Pflegebedürftige in der eigenen Wohnung vereinsamen.